Das Schengener Abkommen ist ein internationales Übereinkommen zwischen 26 europäischen Ländern, das die Abschaffung der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen ermöglicht. Es wurde am 14. Juni 1985 in der luxemburgischen Stadt Schengen unterzeichnet und trat am 26. März 1995 in Kraft.
Die teilnehmenden Länder sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Das Hauptziel des Schengener Abkommens ist die Schaffung eines gemeinsamen Raums ohne Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Personen, die sich legal in einem Schengen-Land aufhalten, können sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen, ohne an den Grenzen kontrolliert zu werden.
Das bedeutet, dass Reisende aus Nicht-Schengen-Ländern, die eine Schengen-Visa erworben haben, sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen können, solange ihr Visum gültig ist. Es gibt jedoch gemeinsame Regelungen und Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums, um illegale Einwanderung und Kriminalität zu bekämpfen.
Das Schengener Abkommen ermöglicht auch die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Ländern in Bereichen wie Polizei- und Justizzusammenarbeit sowie im Bereich der Visaerteilung.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Mitglieder der Europäischen Union Teil des Schengener Abkommens sind. Einige EU-Länder wie Irland, das Vereinigte Königreich und Kroatien sind nicht Teil des Schengen-Raums.
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